München, 27.10.2026 (lifePR) – Wer psychisch erkrankt, braucht rechtzeitig Hilfe. Doch schon heute stehen für Betroffene viel zu wenige ambulante Therapieplätze zur Verfügung. Monatelange Wartezeiten sind vielerorts die Regel. Ausgerechnet in dieser angespannten Versorgungssituation erschwert die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund nun auch den Zugang zur psychosomatischen Rehabilitation. Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern (VPKA) kritisiert die neuen Bewilligungsvorgaben scharf: Sie drohen bestehende Versorgungslücken zu vergrößern und die Verschlimmerung und Chronifizierung psychischer Erkrankungen zu begünstigen. Gleichzeitig wächst der wirtschaftliche Druck auf spezialisierte Rehabilitationseinrichtungen.

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund hat ihre Gutachter angewiesen, bei der Bewilligung psychosomatischer Rehabilitationsleistungen ein neues Prüfverfahren anzuwenden. Demnach soll eine psychosomatische Rehabilitation grundsätzlich erst dann bewilligt werden, wenn eine fachspezifische Diagnostik abgeschlossen wurde und bereits eine gezielte ambulante fachärztliche oder psychotherapeutische Behandlung stattgefunden hat. Was auf den ersten Blick nach einer geordneten Behandlungsabfolge klingt, droht in der Praxis zum zusätzlichen Versorgungshindernis zu werden.

„Die neuen Voraussetzungen verschärfen die bestehenden Engpässe. Für viele Betroffene entsteht eine Versorgungslücke. Sie erhalten weder zeitnah eine ambulante Behandlung noch Zugang zu einer Rehabilitationsmaßnahme“, erklärt VPKA-Hauptgeschäftsführerin Dr. Ann-Kristin Stenger.

Verspätete Hilfe mit schwerwiegenden Folgen
Gerade bei psychischen Erkrankungen ist Zeit ein entscheidender Faktor. Bleiben Depressionen, Angststörungen oder andere psychische Erkrankungen über längere Zeit unbehandelt, können sich Beschwerden verschlimmern und chronisch werden. „Die Folgen reichen von erheblichem persönlichem Leid und sozialem Rückzug bis hin zu langfristiger Arbeitsunfähigkeit und dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Berufsleben“, so Stenger. Auch volkswirtschaftlich ist diese Entwicklung alarmierend. Längere Krankheitsverläufe verursachen steigende Kosten im Gesundheits- und Sozialsystem, während Unternehmen durch Fehlzeiten und den Verlust von Arbeitskräften zusätzlich belastet werden. „Eine frühzeitige, wirksame Rehabilitation kann helfen, genau diese Folgen zu vermeiden.“

Problematische Mengensteuerung
Der VPKA sieht in der neuen Bewilligungspraxis zudem eine problematische Form der Mengensteuerung. Denn strengere Zugangsvoraussetzungen dürften dazu führen, dass weniger Rehabilitationsleistungen bewilligt werden, obwohl der medizinische Bedarf unverändert besteht. „Die Auswirkungen treffen auch die Rehabilitationseinrichtungen. Sinkende Patientenzahlen erschweren die wirtschaftliche Planung und gefährden die Auslastung spezialisierter Kliniken. Gleichzeitig stehen die Häuser durch das neue Vergütungssystem der DRV unter erheblichem Kostendruck. Gerade personalintensive psychosomatische Angebote sind jedoch auf verlässliche Rahmenbedingungen angewiesen. Werden Kapazitäten aus wirtschaftlichen Gründen abgebaut, drohen langfristige Versorgungslücken, die sich nur schwer wieder schließen lassen.“

Der VPKA fordert deshalb eine Korrektur der neuen Bewilligungspraxis. „Eine notwendige ambulante Behandlung darf nicht zur faktischen Zugangssperre für eine medizinisch gebotene Rehabilitation werden. Entscheidend muss der individuelle Rehabilitationsbedarf sein.“ Wer Rehabilitation erschwere, spare möglicherweise kurzfristig Leistungen ein, riskiere langfristig aber höhere Kosten und menschliches Leid. Ann-Kristin Stenger ist überzeugt: „Eine verantwortungsvolle Versorgungspolitik muss frühzeitige Intervention ermöglichen – statt sie durch zusätzliche Hürden auszubremsen.“