Berlin, 26.08.2026 (lifePR) – Mit dem von der BILD-Zeitung öffentlich gemachten Eckpunktepapier aus dem Bundesfinanzministerium ist die Diskussion um eine Zuckersteuer in Deutschland neu entfacht. Der Freie Verband Deutscher Zahnärzte (FVDZ) sieht den Ansatz grundsätzlich kritisch, verschließt sich der Debatte jedoch nicht. Statt einer allgemeinen Zuckersteuer befürwortet der FVDZ allerdings eine zweckgebundene Abgabe, deren Einnahmen tatsächlich der Prävention und Gesundheitsförderung zugutekommen.
„Die vorliegenden Ideen, welche Getränke und Lebensmittel mit einer Zuckersteuer zu belegen sind, erwecken doch stark den Eindruck, dass hier unter dem Deckmäntelchen der Gesundheitsförderung ganz allgemeine Haushaltslöcher gestopft werden sollen“, kritisiert der FVDZ-Bundesvorsitzende Dr. Christian Öttl. Aus zahnmedizinischer Sicht könne insbesondere eine Reduzierung des Zuckergehalts in Limonaden und anderen stark zuckergesüßten Getränken einen sinnvollen Beitrag zur Kariesprävention leisten.
Entscheidend sei jedoch eine differenzierte Ausgestaltung und kein „Drauflosbesteuern“. Vor allem dürfe es nicht nur darum gehen, Einnahmen für den Staatshaushalt zu generieren, die dann an völlig unbestimmter Stelle wieder ausgegeben werden. „Wenn man eine Abgabe auf Zucker erhebt oder Zucker besteuert, dann sollte sie zum einen dazu dienen, das Verhalten von Produzenten und Konsumenten zu beeinflussen, und zum anderen sollten zusätzliche Einnahmen strikt an Ausgaben zur Prävention, Aufklärung und Versorgung geknüpft sein“, fordert Öttl.
Unsinn sei es deshalb auch, mit Zuckerersatzstoffen gesüßte Lebensmittel genauso besteuern zu wollen wie gezuckerte Lebensmittel. „Wenn schon Zuckersteuer – und die hatte die Bundesregierung ja bereits angekündigt – dann bitte mit gezielter Ausgestaltung fürs Gesundheitswesen und nicht als pure Symbolpolitik mit Seitenblick auf den Staatssäckel.
