München, 17.09.2025 (lifePR) – Das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) wurde in der Sitzung des Bundeskabinetts am vergangenen Mittwoch (9. September) kurzfristig wieder von der Tagesordnung genommen. Statt der erwarteten zügigen Einigung wurde der gemeinsame Gesetzentwurf auf unbestimmte Zeit – mindestens jedoch um drei Wochen – vertagt. Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. (VPKA) kritisiert diese Verschiebung scharf. Er sieht in der Verzögerung ein erhebliches Risiko für die Kliniklandschaft.
Michael Strobach, Geschäftsführer des VPKA, erklärt: „Dass die notwendigen Korrekturen jetzt erneut ausgebremst werden, ist ein schwerer Rückschlag. Die Kliniken bleiben somit weiterhin im Unklaren, auf welche gesetzlichen Vorgaben sie sich einstellen müssen.“ Aktuell wisse niemand, ob die im KHVVG verankerten Fristen weiterhin gelten oder verschoben werden. Auch mit der überfälligen Zuordnung der Leistungsgruppen könne noch nicht begonnen werden, weil unsicher sei, welche Leistungsgruppen und Strukturvorgaben künftig verbindlich sind. „Kurz gesagt: den Kliniken fehlt die Grundlage, um ihre mittelfristige Planung für Standorte und Versorgung zuverlässig auszurichten und auch die Länder haben keine Möglichkeit, ihre Krankenhausplanung sicher zu steuern. Selbst der Start des Transformationsfonds, der für den Umbau der Kliniklandschaft dringend gebraucht wird, gerät durch die Verzögerung in Gefahr.“
Gerade Bayern, mit seiner besonders hohen Dichte an spezialisierten Fachkliniken, ist auf ein funktionierendes KHAG angewiesen. Der VPKA als Leistungserbringerverband der privat getragenen Kliniken war neben dem Bayerischen Gesundheitsministerium eine der treibenden Kräfte bei dem Anpassungsprozess. „Seitens des Ministeriums und unsererseits wurden zahlreiche praxisgerechte Änderungsvorschläge ins KHAG eingebracht, unter anderem eine aktualisierte Definition von Fachkliniken sowie Ausnahmeregelungen für die Landesplanungsbehörden. Diese Anpassungen sind zwingend notwendig, um die Realität der Versorgungsstrukturen korrekt abzubilden und das KHVVG wirksam auszugestalten.“
Der VPKA appelliert an die Bundesregierung, das KHAG schnellstmöglich umzusetzen. Michael Strobach: „Die Bundesregierung muss die Umsetzung des KHAG ohne weitere Verzögerung auf den Weg bringen, denn wir brauchen jetzt unverzüglich Planungssicherheit. Die Kliniken müssen wissen, welche Regeln gelten, damit sie verantwortungsvoll gegenüber Mitarbeitenden und Patientinnen und Patienten handeln können. Jeder weitere Aufschub gefährdet die Versorgung, schwächt die Krankenhauslandschaft und untergräbt das Vertrauen in den Reformprozess.“