München, 26.03.2026 (lifePR) – Kurz vor der Abstimmung über das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) am 27. März im Bundesrat verschärft sich seitens mehrerer Trägerverbände die Kritik an der darin enthaltenen zentralen Regelung, welche besagt, dass Pflegepersonaluntergrenzen (PpUG) künftig als Qualitätskriterium für die Zuweisung von Leistungsgruppen dienen sollen. Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. (VPKA) warnt vor massiven Verwerfungen in der Versorgungsstruktur.
Im Kern richtet sich die Kritik gegen die Logik der geplanten Verknüpfung von Pflegepersonaluntergrenzen mit Leistungsgruppen. „Diese Regelung folgt weder einer fachlichen noch einer qualitätsorientierten Logik“, kritisiert VPKA-Geschäftsführer Michael Strobach. „Pflegepersonaluntergrenzen werden hierbei nicht entlang medizinischer Anforderungen oder tatsächlicher Versorgungsbedarfe bewertet, sondern als formales Steuerungsinstrument eingesetzt. Es wird beispielsweise nicht danach unterschieden, wie komplex Behandlungen sind, wie hoch der tatsächliche Pflegebedarf ist oder welche Qualifikation erforderlich wäre. Stattdessen wird ein formal-administratives Kriterium zum entscheidenden Maßstab gemacht – mit potenziell gravierenden Folgen für die Patientenversorgung.“
Nach Einschätzung des VPKA führt diese Systematik zu einer strukturellen Fehlsteuerung mit weitreichenden Konsequenzen: Kliniken könnten allein aufgrund formaler Personalschlüssel Leistungen nicht mehr anbieten, obwohl sie medizinisch notwendig und etabliert sind. Nach Berechnungen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) müssten bei aktuellem Personalstand von den knapp 1.900 Krankenhäusern in Deutschland rund 735 Häuser Leistungsgruppen abmelden – das entspricht etwa 40 Prozent aller Standorte. Betroffen wären dabei nicht nur kleinere und mittlere Häuser, sondern auch Maximalversorger und Universitätskliniken. Bei kleineren Häusern, die häufig nur wenige Leistungsgruppen vorhalten, droht der Wegfall kompletter Standorte.
„Wenn Versorgungsangebote wegfallen, ohne dass sich der medizinische Bedarf verändert hat, entsteht kein Qualitätsgewinn, sondern eine Versorgungslücke. Diese Entwicklung kann sich bereits kurzfristig zuspitzen und bis spätestens 2026 zu einer akuten Gefährdung der Patientenversorgung führen“, warnt Strobach.
Auch bei weiteren Aspekten des KHAG sieht der VPKA erheblichen Klärungsbedarf. Dazu zählt insbesondere die Neuregelung des Pflegebudgets. „Hier drohen ohne klare zeitliche Festlegung durch den Gesetzgeber rückwirkende Effekte auf bestehende Personalstrukturen“, so Strobach. „Krankenhäuser könnten gezwungen sein, kurzfristig Personal abzubauen, um Rückforderungen bereits verausgabter Pflegepersonalkosten zu vermeiden – mit entsprechenden Folgen für Beschäftigte und Versorgung.“
Vor diesem Hintergrund appelliert der VPKA an Bund und Länder, die bestehenden Regelungen im KHAG vor der finalen Umsetzung substanziell zu überarbeiten. Ziel müsse eine Steuerung sein, die sich an medizinischem Bedarf, Versorgungsrealität und tatsächlicher Qualität orientiert – nicht an formalisierten Kennzahlen ohne hinreichende fachliche Grundlage. Strobach mahnt: „Strukturveränderungen in der Krankenhauslandschaft dürfen nicht durch systematische Fehlanreize erzwungen werden, sondern müssen sich an einer verlässlichen und flächendeckenden Patientenversorgung ausrichten.“
