München, 16.12.2025 (lifePR) – Die Deutsche Rentenversicherung (DRV Bund) hat jüngst in einer Studie den volkswirtschaftlichen und gesamtgesellschaftlichen Nutzen der Rehabilitation hervorgehoben. Der VPKA Bayern hatte sich erfreut gezeigt und betont, wie wichtig diese Evidenz für eine starke Reha-Landschaft ist. Umso besorgter blickt der Verband nun auf die aktuelle Entwicklung in der Vergütungsfrage.
Eigentlich sollte zum 1. Januar 2026 ein neues – umstrittenes – Vergütungssystem in Kraft treten. Nach intensiven internen Diskussionen hat die DRV Bund nun jedoch entschieden, dieses für Einrichtungen, die hierdurch eine Absenkung ihrer Tagessätze erfahren, nicht zum Jahresbeginn umzusetzen. Stattdessen sollen diese „Verlierer“-Einrichtungen ab dem 1. Januar 2026 für längstens ein Jahr ihre bisherigen Tagessätze als temporäre einrichtungsspezifische Komponente (ESK) weiter erhalten (allerdings ohne Richtwert-Anpassungen an Kostensteigerungen in Höhe von 4,08 %). Verhandlungen mit den Federführern über neue Vergütungssätze können bis zum 31. Dezember 2025 und auch im Laufe des Jahres 2026 geführt werden. Problematisch ist hierbei: Die Vereinbarungen gelten nicht rückwirkend, sondern erst ab dem jeweiligen Folgemonat. Schließlich gilt die Übergangsregelung nur bis Ende 2026.
VPKA-Hauptgeschäftsführerin Dr. Ann-Kristin Stenger erläutert die damit verbundenen Herausforderungen und setzt sich gemeinsam mit dem Dachverband BDPK für konkrete Lösungen ein. „Wir begrüßen im Grundsatz, dass das neue Vergütungssystem für die sogenannten `Verlierer´ noch nicht scharf geschaltet wird. Jedoch bedeutet die jetzige Regelung nur für einen kleinen Teil der Einrichtungen eine Verbesserung – nämlich für diejenigen, die einen höheren Vergütungssatz als ihren bisherigen vorgeschlagen bekommen haben –, für den Rest aber bedeutet sie eine Nullrunde. Bei einem großen Teil der Einrichtungen, die ein Angebot unter dem bisherigen Vergütungssatz erhalten bzw. erhalten haben, greift zwar die temporäre einrichtungsspezifische Komponente, sodass zumindest für das Jahr 2026 keine Absenkung der Vergütungssätze stattfindet. Doch angesichts steigender Personal- und Sachkosten ist selbst eine Nullrunde eine faktische Absenkung, die die Häuser zwangsläufig zu Einsparungen zwingen wird“, so Stenger.
Besonders kritisch bewertet der VPKA, dass die Rentenversicherungsträger ihre Angebotsvorschläge erst seit Anfang Dezember übermitteln – deutlich nach dem vorgesehenen Zeitplan – und dies nicht einmal flächendeckend. „Die verbleibende Zeit bis Jahresende reicht in der Regel nicht aus, um wirtschaftlich tragfähige Vereinbarungen zu erzielen. Sehr viele Einrichtungen geraten somit unverschuldet in eine Situation ohne auskömmliche Tagessätze“, so Stenger. „Ohne Rückwirkung möglicher neu verhandelter Tagessätze im Jahr 2026 entstehen den Einrichtungen Nachteile, die diese nicht zu verantworten haben und die sie nicht ausreichend beeinflussen können.“ Bayern treffe es besonders: Höhere Kostenstrukturen bei gleichzeitig wenigen „Gewinnern“ aufgrund der in der Regel deutlich höheren Tagessätze als im Bundesdurchschnitt verschärfen die Problemlage gerade im Freistaat. „Die bestehende Umverteilung zwischen `Gewinnern´ und `Verlierern´ ist nicht sachgerecht“, so Stenger weiter.
Die Einschätzung des VPKA Bayern deckt sich mit jener der Arbeitsgemeinschaft Medizinische Rehabilitation (AG MedReha). Diese hat gegenüber der DRV Bund bereits erheblichen Nachbesserungsbedarf angemeldet: Die neuen Basissätze würden auf bestehenden Marktpreisen beruhen, nicht auf realen Struktur- und Personalvorgaben. Zudem bleibe die Bewertung einrichtungsspezifischer Komponenten intransparent und uneinheitlich. Bezüglich der Tarifkomponente gibt es ebenfalls Nachbesserungsbedarf.
Die AG appelliert zum wiederholten Male an die DRV Bund, die Überprüfung und Weiterentwicklung der neuen Vergütungskonzeption müsse unter gleichberechtigter Einbindung der Verbände auf Augenhöhe erfolgen. Eine auskömmliche Vergütung liege nicht allein im Interesse der Einrichtungen, sondern gewährleiste vor allem die kontinuierliche Leistungsfähigkeit und Versorgungssicherheit der medizinischen Rehabilitation. Die AG fordert, die „grundsätzlichen und schwerwiegenden Fehler der Vergütungskonzeption“ müssten behoben werden. Für das Jahr 2026 fordert sie eine Dynamisierung der Vergütungssätze – nur so könnten die Einrichtungen die wirtschaftliche Belastung durch den Kostenanstieg im kommenden Jahr auffangen. Schließlich regen die Verbände die Einrichtung einer Schiedsstelle an sowie eine Reform der gesetzlichen Budgetvorgaben (Abschaffung der Demografiekomponente und des Sanktionsmechanismus).
VPKA-Fazit: 2026 muss ein Jahr der Stabilisierung werden
„Wir sehen die DRV weiterhin als Partner“, betont Stenger. „Doch wir benötigen dringend eine verlässliche, faire und finanziell auskömmliche Übergangsregelung sowie eine Nachbesserung des Systems unter Einbeziehung der Leistungserbringer. 2026 darf nicht das Jahr werden, in dem Reha-Einrichtungen unverschuldet ins Straucheln geraten. Es muss das Jahr sein, in dem wir gemeinsam die Grundlage für ein tragfähiges Vergütungssystem legen. Rehabilitation ist ein öffentliches Gut. Es liegt in unser aller Verantwortung, dass keine Einrichtung – und damit kein Patient – am Ende die Leidtragenden dieser Vergütungsreform werden.“
