Hannover, 07.08.2025 (lifePR) – Die Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Bundesverband e.V. (DMSG) veröffentlicht gemeinsam mit dem Krankheitsbezogenen Kompetenznetz Multiple Sklerose (KKNMS), der Österreichischen Multiple Sklerose Gesellschaft und der Schweizerischen Multiple Sklerose Gesellschaft zwei Stellungnahmen zu Organtransplantation, Blutspende und Stammzell-Spende. Diese Stellungnahmen aktualisieren frühere Empfehlungen und geben Menschen mit MS wichtige Orientierung.
Für viele lebensbedrohlich erkrankte Menschen ist die Transplantation von menschlichem Gewebe oder Zellen oft die einzige lebensrettende Maßnahme. Bei Spendern mit chronischen Vorerkrankungen wie der Multiplen Sklerose (MS) sind jedoch besondere Aspekte zu beachten. Die neue Stellungnahme berücksichtigt aktuelle medizinisch-ethische Erwägungen sowie spezifische Risiken bei einer MS-Immuntherapie des Spenders.
Organtransplantation: Unter bestimmten Voraussetzungen möglich
Nach gegenwärtigen Vorgaben der Ständigen Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer können Menschen mit MS als Organspender in Frage kommen, wenn der Empfänger nach Aufklärung über die Erkrankung des Spenders einverstanden ist. „Das mögliche Risiko muss immer mit den Konsequenzen einer nicht durchgeführten Organspende abgewogen werden“, erklärt Prof. Dr. med. Andrew Chan, einer der federführenden Autoren der Stellungnahme.
Bei Lebendspenden sollten mögliche Komplikationen berücksichtigt werden, die auch MS-Symptome verschlechtern können. Eine Operation kann zu Schmerzen und Infektionen führen, und die anschließende Einschränkung der Leistungsfähigkeit könnte eine vorbestehende MS-Fatigue verstärken. Auch langfristige organspezifische Komplikationen müssen beachtet werden, besonders im Hinblick auf die weitere MS-Therapie.
Die AG Immuntherapie des Ärztlichen Beirates weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass einzelne MS-Immuntherapien zu Ausschlüssen der grundsätzlichen Spenderoption führen können. „Bei einer bereits erfolgten Mitoxantron- oder Alemtuzumab-Therapie oder den aktuell noch experimentellen CAR T-Zell-Therapien, sehen wir die Organspende als nicht zu empfehlen an“, hält Prof. Dr. Ralf Linker fest.
Blutspende: Derzeit ausgeschlossen
Die Richtlinie für Hämotherapie zählt schwere Erkrankungen des Zentralnervensystems zu den Ausschlusskriterien für eine dauerhafte Blutspende. Auch schwere aktive oder chronische Erkrankungen des immunologischen Systems, bei denen die Blutspende eine Gefährdung des Spenders oder des Empfängers nach sich ziehen kann, führen zum Ausschluss.
„Trotz großer Fortschritte hinsichtlich der Entstehung und dem Verlauf der Multiplen Sklerose als Autoimmunerkrankung bleibt unklar, ob Faktoren aus MS-Spenderblut eine Wirkung bei den Empfängern hervorrufen könnten“, erläutert Prof. Dr. med. Gisa Ellrichmann-Wilms, ebenfalls federführende Autorin der Stellungnahme. Auch die Wirkung von MS-Medikamenten auf das Immunsystem der Empfänger ist nicht ausreichend erforscht. MS-Erkrankte sind daher in Deutschland von der Spende von Blut oder Blutprodukten zurzeit ausgeschlossen.
Knochenmarksspende/Stammzellenspende: Nicht zugelassen
Menschen mit MS sind basierend auf den Richtlinien des zentralen Knochenmarkspenderregisters in Deutschland als Spender für Stammzellen nicht zugelassen. Die Grundvoraussetzung für die Registrierung als Spender – eine „hervorragende Gesundheit“ bei gleichzeitigem Ausschluss „schwerwiegender Erkrankungen“ – ist nicht erfüllt.
Bei jeder Zell-, Knochenmark- oder Organübertragung werden Immunzellen übertragen. Eine anhaltende Aktivität von B-Lymphozyten beim Empfänger mit Wirkung auf das Empfänger-Immunsystem kann nicht ausgeschlossen werden. Zudem ist das Infektionsrisiko nach Stammzellenentnahme bei MS-Spendern, insbesondere unter Einnahme von Immuntherapeutika, möglicherweise erhöht.
Die vollständigen Stellungnahmen mit detaillierten Informationen sind auf den Websites der beteiligten Gesellschaften zu finden.
Für die DMSG sind die Stellungnahmen hier zu finden:
Federführende Autoren der AG medizin-ethische Fragen des Ärztlichen Beirats des DMSG-Bundesverbandes e.V.:
- Prof. Dr. med. Andrew Chan (Federführung)
Universitäres ambulantes Neurozentrum, Inselspital, Universitätsspital Bern (Schweiz) - Prof. Dr. med. Gisa Ellrichmann-Wilms (Federführung)
Klinik für Neurologie, Klinikum Dortmund
Federführender Autor der AG Immuntherapien des Ärztlichen Beirats des DMSG-BV
- Prof. Dr. Ralf Linker (Federführung)
Neurologische Klinik, Universität Regensburg