Frankfurt/Main, 13.09.2024 (lifePR) – Der Medizinische Dienst Bund hat die Einführung einer Meldepflicht für sogenannte „never events“ gefordert. Einrichtungen der Krankenversorgung sollen verpflichtet werden, schwere, aber vermeidbare Schadensfälle zu melden. Eine Forderung, die die Landesärztekammer Hessen mangels klarer Definition des Begriffs „never event“ und ungeklärter haftungsrechtlicher Konsequenzen ablehnt.
„Selbstverständlich befürworten wir einen lösungsorientierten und systematischen Umgang mit medizinischen Schadensereignissen, die im Rahmen der Patientenversorgung auftreten können. Dazu macht der G-BA bereits mit der QM-Richtlinie klar definierte Vorgaben und gibt Instrumente vor, die in den Kliniken und Praxen bereits seit langer Zeit Anwendung finden“, macht Dr. med. Edgar Pinkowski, Präsident der Landesärztekammer Hessen, deutlich. „Eine explizite Meldepflicht für nicht näher definierte „never events“ halten wir dagegen nicht für zielführend.“
Zunächst sei zu klären, welche Kriterien ein Ereignis erfüllen muss, um als „never event“ zu gelten, ob es eine juristische Relevanz haben könnte und welche haftungsrechtlichen Konsequenzen daraus resultieren könnten. Der Begriff müsse also vor einer Anwendung und einer Meldepflicht auch juristisch definiert werden. „Wenn bei der Behandlung von Patienten vermeidbare schwere Fehler auftreten, wird neben einer systematischen Aufarbeitung ggfs. auch eine juristische Auseinandersetzung notwendig“, so Pinkowski.
Angegliedert an die Landesärztekammer Hessen, aber unabhängig in ihrer Arbeit, existiert bereits seit Jahren die Gutachter- und Schlichtungsstelle, bei der vermutete Behandlungsfehler systematisch und gutachterlich aufgearbeitet werden. „Dabei werden sowohl die ärztliche als auch die Patientensicht aktiv einbezogen,“ sagt Pinkowski. „Eine Meldestelle, wie sie der Medizinische Dienst (MD) fordert, könnte dies wahrscheinlich gar nicht leisten.
Um Schadensereignisse in der Medizin künftig so weit wie möglich zu vermeiden, sollten statt der vom MD geforderten Meldepflicht der lösungsorientierte Umgang mit Fehlern und die Förderung einer Fehler- und Sicherheitskultur in der Patientenversorgung im Mittelpunkt stehen, erklärt Pinkowski. Nicht die Suche nach Schuldigen, sondern das Lernen aus Fehlern und die Verbesserung der Prozesse sind dabei die zentralen Elemente. Nach diesem Prinzip arbeitet das von der Bundesärztekammer betriebene System Critical Incident Reporting-System CIRS, das Berichts- und Lernsystem der deutschen Ärzteschaft für kritische Ereignisse in der Medizin. Alle sicherheitsrelevanten Ereignisse, die in der Medizin auftreten, können von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheitswesens berichtet werden. Dies können Fehler, Beinahe-Schäden, Kritische Ereignisse oder auch unerwünschte Ereignisse sein.