Utting, 30.09.2025 (lifePR) – Sie können problemlos Ihre Krankenkasse wechseln – Ihre ePA wandert automatisch mit zur neuen Krankenkasse samt aller Inhalte sowie Ihrer festgelegten Befungnisse und Widersprüche. Sie müssen bei der neuen Kasse die entsprechende ePA herunterladen, um die ePA dann bei der neuen Kasse weiter zu nutzen. Sollten Sie ganz grundsätzlich gegen die Einrichtung der ePA bei Ihrer bisherigen Kasse widersprochen haben, wird auch dieser Widerspruch an die neue Kasse übertragen und es wird dort keine ePA für Sie angelegt.
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