Utting, 30.09.2025 (lifePR) – Sie können problemlos Ihre Krankenkasse wechseln – Ihre ePA wandert automatisch mit zur neuen Krankenkasse samt aller Inhalte sowie Ihrer festgelegten Befungnisse und Widersprüche. Sie müssen bei der neuen Kasse die entsprechende ePA herunterladen, um die ePA dann bei der neuen Kasse weiter zu nutzen. Sollten Sie ganz grundsätzlich gegen die Einrichtung der ePA bei Ihrer bisherigen Kasse widersprochen haben, wird auch dieser Widerspruch an die neue Kasse übertragen und es wird dort keine ePA für Sie angelegt.
Suche nach Beiträgen
Neueste Beiträge
- Einordnung des Medizin-Nobelpreises 2026
- Online-Vortrag: Wie ist das mit dem Pflegegrad?
- Hessisches Ärzteparlament stellt sich gegen Angriff auf Patientengeheimnis
- Kilometer für kleine Herzen
- Deutschlands bester Liga-Nachwuchs kommt aus München: Münchner Yacht-Club gewinnt die Deutsche Junioren Segel-Liga
Suche nach Beiträgen
Newsletter
Neueste Beiträge
- Einordnung des Medizin-Nobelpreises 2026
- Online-Vortrag: Wie ist das mit dem Pflegegrad?
- Hessisches Ärzteparlament stellt sich gegen Angriff auf Patientengeheimnis
- Kilometer für kleine Herzen
- Deutschlands bester Liga-Nachwuchs kommt aus München: Münchner Yacht-Club gewinnt die Deutsche Junioren Segel-Liga
