Dortmund, 28.10.2026 (lifePR) – In der Diskussion um Gesundheitsdaten stehen häufig Datenschutz, Datensicherheit und Zugriffsrechte im Mittelpunkt. Aus Sicht von BIG direkt gesund wird dabei eine entscheidende Frage zu selten gestellt: Wie können Gesundheitsdaten dazu beitragen, Krankheiten früher zu erkennen, Prävention zu stärken und die Versorgung von Versicherten zu verbessern?
Vorstandsvorsitzender Peter Kaetsch spricht sich in einem aktuellen Videostatement für eine verantwortungsvolle und datenschutzkonforme Nutzung von Gesundheitsdaten aus. Mit den geplanten Regelungen des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) könnten Krankenkassen Versicherte künftig gezielter auf ausstehende Vorsorgeuntersuchungen, notwendige Impfungen oder mögliche Gesundheitsrisiken aufmerksam machen.
Ergänzung der ärztlichen Versorgung
„Viele Erkrankungen entwickeln sich schleichend und werden oft erst erkannt, wenn bereits Beschwerden auftreten. Gleichzeitig bleiben Vorsorge- und Früherkennungsangebote vielfach von den Versicherten ungenutzt. Gesundheitsdaten können helfen, Menschen gezielt und rechtzeitig auf wichtige Untersuchungen, Impfungen oder Beratungsangebote hinzuweisen“, so Peter Kaetsch.
Die geplanten erweiterten Möglichkeiten zur Nutzung von Gesundheitsdaten durch Krankenkassen stoßen insbesondere in Teilen der Ärzteschaft auf Kritik. Peter Kaetsch betont jedoch, dass es nicht darum gehe, ärztliche Aufgaben zu übernehmen. „Ärztinnen und Ärzte bleiben die zentralen Ansprechpartner für Diagnosen und Behandlungen. Daran gibt es keinen Zweifel. Die Aufgabe der Krankenkassen besteht vielmehr darin, ihre Versicherten zu unterstützen, sie auf gesundheitlich relevante Angebote hinzuweisen oder ihnen eine ärztliche Behandlung zu empfehlen. Unser Angebot ergänzt die ärztliche Versorgung, ersetzt sie aber nicht“, betont Peter Kaetsch.
Transparenz, Datenschutz und Selbstbestimmung der Versicherten
Für BIG direkt gesund sind dabei Transparenz, Datenschutz und die Selbstbestimmung der Versicherten unverzichtbare Voraussetzungen. Die Nutzung von Gesundheitsdaten erfolgt ausschließlich auf gesetzlicher Grundlage und unter Einhaltung geltender Datenschutzvorgaben. Versicherte behalten zudem das Recht, einer entsprechenden Datennutzung zu widersprechen.
„Wer die Nutzung seiner Daten ermöglichen möchte, sollte die Chance haben, von den Vorteilen einer besseren Prävention und Versorgung zu profitieren“, erklärt Kaetsch.
Weitere Informationen und das Videostatement finden Interessierte auf der BIG-Website.
