München, 15.06.2026 (lifePR) – München – Rehabilitationseinrichtungen sind bislang nicht als reguläre Träger der praktischen Pflegeausbildung zugelassen. Nun eröffnet der Gesetzgeber erstmals die Möglichkeit, diese Rolle im Rahmen befristeter Modellvorhaben zu erproben. Der VPKA Bayern begrüßt diese teilweise Öffnung ausdrücklich. VPKA-Geschäftsführer Michael Strobach: „Das ist zwar noch kein flächendeckender Einstieg, aber ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung. Reha-Kliniken erhalten damit die Möglichkeit, ihre Kompetenz in der Ausbildung sichtbar zu machen.“
Seit Jahren fordern Rehabilitationseinrichtungen und ihre Verbände mit Nachdruck, die Pflegeausbildung breiter aufzustellen und die Reha als Lernort nicht länger auszuschließen. Bislang können regulär nur zugelassene Krankenhäuser sowie stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen Träger der praktischen Ausbildung sein. „Die Rehabilitation kann diese Bereiche sinnvoll ergänzen“, ist VPKA-Geschäftsführer Michael Strobach überzeugt. „Dort werden pflegerische Kompetenzen vermittelt, die für eine moderne Versorgung wichtig und wertvoll sind: Pflegekräfte begleiten Patientinnen und Patienten über längere Behandlungsverläufe, versorgen chronisch kranke Menschen, fördern Selbstständigkeit und arbeiten eng mit anderen Berufsgruppen zusammen.“
Mit dem Pflegefachassistenzeinführungsgesetz vom Oktober 2025 hat der Bundesgesetzgeber den Weg für befristete Modellvorhaben eröffnet. Rehabilitationseinrichtungen erhalten damit erstmals die Möglichkeit, zu zeigen, ob und unter welchen Bedingungen sie als Träger der praktischen Ausbildung geeignet sind. Eine reguläre Zulassung ist das noch nicht und die Hürden sind hoch: Die Vorhaben müssen vom Bundesgesundheitsministerium genehmigt, wissenschaftlich begleitet und ausgewertet werden. Ihre Laufzeit ist auf fünf Jahre begrenzt.
Drei Mitgliedseinrichtungen des VPKA Bayern haben sich bereits auf diesen Weg gemacht. Der Verband begleitet diesen Prozess aktiv. Er stellt Kontakte her und vermittelt an seinen Dachverband, den Bundesverband Deutscher Privatkliniken (BDPK). Jener vernetzt teilnehmende Einrichtungen über Bundesländer hinweg. „So können Erfahrungen, Unterlagen und Wissen weitergegeben werden, damit nicht jedes Haus bei null anfangen muss“, erklärt Strobach.
Für den VPKA Bayern ist die neue Regelung ein positives Signal. „Sie erkennt endlich an, dass Pflege in unterschiedlichen Versorgungsbereichen stattfindet, nämlich in Akutkliniken, in der Langzeitpflege, in der ambulanten Versorgung und eben auch in der Rehabilitation. Eine moderne Ausbildung sollte diese Breite stärker abbilden.“ Das sei auch mit Blick auf den Fachkräftemangel wichtig. Denn wer mehr Menschen für Pflegeberufe gewinnen wolle, müsse geeignete Ausbildungsorte nutzen und die Vielfalt des Berufs sichtbar machen.
Der Verband ruft weitere Rehabilitationseinrichtungen in Bayern auf, eine Beteiligung an den Modellvorhaben zu prüfen. „Jetzt kommt es darauf an, diese neue Möglichkeit ernsthaft und gut vorbereitet zu nutzen“, so Strobach. „So können wir den Nachweis liefern, dass Rehabilitationseinrichtungen ein wertvoller und verlässlicher Teil der Pflegeausbildung sein können. Unser Ziel bleibt, dass aus der befristeten Erprobung langfristig eine reguläre Erweiterung der Pflegeausbildung wird.“
