Grafing b. München, 05.12.2025 (lifePR) – Pflegebedürftige Menschen, die zu Hause ohne Hilfe eines ambulanten Pflegedienstes gepflegt und betreut werden und dafür Pflegegeld von ihrer Pflegekasse erhalten, sind gesetzlich dazu verpflichtet, sich regelmäßig von einer qualifizierten Pflegefachperson beraten zu lassen.
Was ist das Ziel der Beratungsbesuche?
Die Beratungsbesuche sollen gewährleisten, dass die Qualität der Pflege zu Hause sicher gestellt ist und mögliche Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden können.
Was sind die Inhalte einer Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI?
- Bezug von Pflegesachleistungen
- Kurzzeitpflege
- Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren
- Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades
- Bedarf von Hilfsmitteln (z.B. Rollator)
- Tipps für typische Situationen im Alltag
- Hebe- und Lagerungstechniken
- Hinweise auf Pflegekurse & Pflegeschulungen
Wie häufig müssen Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI stattfinden?
- Pflegegrad 1 – 4:einmal halbjährlich
- Pflegegrad 5:einmal vierteljährlich
Werden die Kosten für die Beratungsbesuche von der Pflegekasse übernommen?
- Ja! Die Kosten für die Beratungsbesuche nach §37.3 SGB XI übernimmt die Pflegekasse.
>>>Wir führen diese Beratungsbesuche in Bayern durch. Die Abrechnung erfolgt direkt mit Ihrer Pflegekasse<<<
