München, 01.07.2025 (lifePR) – Der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. (VPKA) begrüßt mit Erleichterung und Nachdruck, dass die angekündigte Finanzierung der sogenannten Sofort-Transformationskosten für Krankenhäuser in Höhe von insgesamt 4 Milliarden Euro nun allen Kliniken bzgl. ihrer GKV-Versicherten zugutekommt.
In seiner Pressemitteilung vom 3. Juni 2025 (zu finden unter https://www.vpka-bayern.de/aktuelles/pressemitteilungen/artikel/vpka-fordert-beruecksichtigung-der-fachkliniken-bei-ueberbrueckungsfinanzierung) hatte der VPKA bereits auf die zentrale Bedeutung dieser Mittel für die Finanzierung der notwendigen strukturellen Veränderungen im Kliniksektor hingewiesen und zugleich eine pauschale, auch die psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen sowie die Besonderen Einrichtungen umfassende Verteilung der Gelder angemahnt.
Hauptgeschäftsführerin Dr. Ann-Kristin Stenger erklärt: „Es ist sehr erfreulich, dass sich die politische Ankündigung nun im Entwurf des Haushaltsbegleitgesetzes für das Jahr 2025 manifestiert. Zwar weist der Haushaltsentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil formal zunächst lediglich 1,5 Milliarden Euro für diesen Zweck aus, doch die dazugehörige Formulierungshilfe schafft Klarheit: Insgesamt werden vier Milliarden Euro aus dem Sondervermögen `Infrastruktur´ zur Verfügung gestellt – 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2025 und weitere 2,5 Milliarden Euro im Jahr 2026. Diese Summe entspricht exakt der Ankündigung, die Minister Klingbeil in der Bundespressekonferenz gemacht hatte.“
Die Auszahlung der Mittel soll über einen Rechnungszuschlag in Höhe von 3,45 Prozent auf die abrechnungsfähigen Entgelte der Krankenhäuser im Zeitraum vom 1. November 2025 bis zum 31. Oktober 2026 erfolgen. Rechtsgrundlage hierfür sollen der neu gefasste § 8 Absatz 11 Satz 2 KHEntgG sowie § 8 Absatz 7 Satz 1 BPflV bilden.
„Damit ist ein entscheidender Schritt zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der stationären Versorgungslandschaft getan“, so Dr. Stenger. Sie erneuert zugleich den Appell des Verbandes: „Die Mittelvergabe muss gerecht, trägerneutral, unbürokratisch und praxistauglich erfolgen. Nur so können alle Einrichtungen – unabhängig von Entgeltform und Versorgungsprofil – von den Sofort-Transformationskosten profitieren.“