München, 10.09.2024 (lifePR) – Obwohl bundesweit Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und Reha-Kliniken händeringend Pflegefachkräfte suchen, sperren sich zwei Bundesministerien gegen die Ausweitung von Ausbildungskapazitäten. Wie der Verband der Privatkrankenanstalten in Bayern e.V. (VPKA) berichtet, lehnen das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSJF) und das Bundesgesundheitsministerium (BMG) es ab, die rund 1.000 Einrichtungen der medizinischen Rehabilitation als Ausbildungsträger für Pflegeberufe zuzulassen.

„Nachvollziehbar ist das für uns nicht,“ erklärt VPKA-Hauptgeschäftsführerin Dr. Ann-Kristin Stenger. Denn nach ihrer Überzeugung erfüllen viele deutsche Reha-Kliniken die sachlichen und fachlichen Voraussetzungen für die Pflegeausbildung. „Würden die bei ihnen vorhandenen Ausbildungsmöglichkeiten genutzt, könnten vermutlich Tausende zusätzliche Ausbildungsplätze für Pflegefachleute und Pflegeassistenzberufe geschaffen werden“, ist sie überzeugt. Dies wäre dringend erforderlich, denn Hochrechnungen des Statistischen Bundesamtes zeigen, dass in zehn Jahren deutschlandweit bereits 90.000 Pflegekräfte fehlen werden. Bis zum Jahr 2049 könnte sich diese Zahl auf 280.000 verdreifachen.

Dieser Entwicklung wollte offensichtlich auch die aktuelle Bundesregierung entgegensteuern und legte in ihrem Koalitionsvertrag den Regierungsauftrag fest, dass die Reha-Einrichtungen als Ausbildungsträger zugelassen werden sollen. Die zuständigen Bundesministerien sehen sich an diesen Auftrag aber offenbar nicht gebunden, denn in den bisherigen Gesetzgebungsverfahren, in denen eine Anpassung möglich gewesen wäre, blieben die Reha-Kliniken ausgeschlossen. So auch im aktuell geplanten „Gesetz über die Einführung einer bundeseinheitlichen Pflegeassistenzausbildung“ (PflAssEinfG). Während das am Gesetzentwurf beteiligte Bundesarbeitsministerium (BMAS) eine Zulassung der Reha-Kliniken befürwortet, lehnen das Familien- und das Gesundheitsministerium dies ab. Sie wollen lediglich die Möglichkeit schaffen, dass 160 Stunden der Pflegeausbildung in einer Reha-Einrichtung absolviert werden können. Als Grund für ihre Ablehnung nennen die beiden Ministerien, dass gemäß der Ausbildungs- und Prüfungsordnung der Ausbildungsträger mehr als 50 Prozent der praktischen Ausbildung in der eigenen Einrichtung anbieten soll und nicht durch Kooperationen mit anderen Ausbildungsträgern. Zudem gebe es bereits genug Träger für die Pflegeausbildung, weitere würden deshalb nicht benötigt.

Diese Argumente lässt Dr. Stenger nicht gelten: „Wie wir durch unsere Mitgliedseinrichtungen aus dem Reha-Bereich sehen, können die meisten deutschen Rehabilitationseinrichtungen viele der Ausbildungsinhalte abdecken, nur in wenigen Teilbereichen wären Kooperationen mit benachbarten Krankenhäusern erforderlich. Das machen andere Ausbildungsbetriebe aber auch, deshalb ist die Begründung der Ministerien geradezu absurd. Und das Ausbildungsangebote fehlen, ist doch ganz offensichtlich. Die Reha kann eine wirklich attraktive und hochqualifizierte Pflegeausbildung anbieten. Dadurch könnte sie zur Reduzierung des Pflegekräftemangels gerade in ländlichen Regionen beitragen!“

Ob es bei den Bundesministerien noch zu einem Sinneswandel kommt, ist ungewiss. Der Bundesverband Deutscher Privatkliniken e.V. (BDPK), der als Dachverband des VPKA deutschlandweit die politischen Interessen der Krankenhäuser und Reha-/ Vorsorgeeinrichtungen in privater Trägerschaft vertritt, hat bereits mehrfach die Politik auf Bundesebene angeschrieben und ein Einlenken gefordert.

Aus Sicht der Verbände ist es völlig unverständlich, wie die Ministerien zu der Auffassung gelangen können, es gebe genügend Ausbildungsstätten, da der offensichtliche Mangel an Pflegekräften doch das Gegenteil belegt. Auch die willkürliche Grenze von 50 Prozent der praktischen Ausbildung in der eigenen Einrichtung halten beide Verbände für realitätsfern. Pflegeeinrichtungen dürften dann auch keine Ausbildungsträger sein, da sie einen Großteil der Pflegeausbildung in Kooperationen erbringen. Daran werde deutlich, dass es wichtiger ist, dass die vorgesehenen Ausbildungsinhalte aus der geltenden Ausbildungs- und Prüfungsverordnung vermittelt werden. Wo das am Ende geschieht, sei dagegen nicht entscheidend.