Hannover, 15.05.2024 (lifePR) – Anfang April 2024 wurde Genuss-Cannabis unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen legalisiert. Die entsprechende Gesetzgebung hat die Thematik der Wirkung von Cannabis in teilweise emotionale Diskussionen gebracht. Dabei ging es um Suchtpotential, Wirkung als medizinisches Produkt etc. Unabhängig von der Legalisierung des Genuss-Cannabis finden cannabishaltige Produkte bereits seit vielen Jahren Einsatz in der Medizin. Hier spricht man von Medizinal-Cannabis bzw. von Cannabis zu medizinischen Zwecken: Dies umfasst Cannabisblüten und -extrakte (Öle) sowie einige Fertigarzneimittel, alle mit standardisiertem Gehalt an wirksamen Substanzen (THC und /oder CBD). Bisher fielen die Produkte unter das Betäubungsmittelgesetz und wurden bei der Verschreibung über gesonderte Rezepte (gelb) verordnet. Parallel zur Gesetzgebung des Genuss-Cannabis erfolgte nun ebenfalls eine gesetzliche Änderung im Hinblick auf den Status als Betäubungsmittel, die u.a. zu Änderungen in der Verordnung von Medizinal-Cannabis Produkten führen. Bei Multiple Sklerose (MS) findet Medizinal-Cannabis Einsatz in der symptomatischen Therapie, u.a. bei MS bedingter Spastik.
Die Diskutanten gehen u.a. der Frage nach, was die mit der Legalisierung verbundenen Änderungen in der Gesetzgebung für die Versorgung der an Multiple Sklerose erkrankten Menschen bedeuten. Prof. Dr. Kirsten Müller-Vahl, renommierte Expertin auf dem Gebiet des Einsatzes von Medizinal-Cannabis wird einen Überblick geben und zusammen mit Prof. Dr. Judith Haas, Vorsitzende des DMSG-Bundesverbandes, sowie Prof. Dr. Ralf Gold, Vorsitzender des Ärztlichen Beirates des DMSG-Bundesverbandes, für eine Frage- und Antwortrunde zur Verfügung stehen.
Termin: Donnerstag, 23. Mai 2024, 18:00-19:00 Uhr
Anmeldung über die Website des DMSG-Bundesverbandes: https://www.dmsg.de/…
Redaktion: DMSG-Bundesverband – 14.05.2024