München, 10.01.2024 (lifePR) – „Die Regierungsparteien haben sich im Koalitionsvertrag für die Jahre 2021 bis 2025 ausdrücklich zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen bekannt. Leider gehen die bisherigen Schritte des Bundesgesundheitsministeriums kaum über eine Absichtserklärung hinaus. Auch die jüngst vom BGM erarbeiteten Vorschläge zum Bürokratieabbau im stationären Bereich sind recht vage gehalten und bringen kaum eine spürbare Erleichterung. Dabei besteht hier dringender Handlungsbedarf“, sagt Michael Strobach, Geschäftsführer beim VPKA Bayern.
Das Gesundheitswesen ächzt unter der Last von immer mehr bürokratischen Vorgaben. „Während es durchaus sinnvolle und wichtige Maßnahmen gibt, die beispielsweise der Sicherstellung von Patientensicherheit, Qualität, Transparenz und Nachvollziehbarkeit, der koordinierten Patientensteuerung oder der haftungsrechtlichen Absicherung der Leistungserbringer dienen, wurde gleichzeitig im Lauf der Jahre ein Übermaß an unnötigen Regelungen und Anforderungen, an kleinteiligen Dokumentationspflichten und Doppelstrukturen implementiert, die wichtige zeitliche und personelle Ressourcen binden und dabei zulasten der Versorgung von Patientinnen und Patienten gehen“, erklärt er. „Wenn Fachkräfte sich in ihrem Arbeitsalltag 40 Prozent der Zeit um bürokratische Aufgaben kümmern müssen, wie es im Klinikalltag leider häufig der Fall ist, dann ist das eindeutig zu viel.“
Dass die Entbürokratisierung in der stationären Versorgung als eines der zentralen Ziele der Krankenhausreform benannt worden war, habe zunächst Anlass zur Hoffnung gegeben, so Michael Strobach weiter. „Wir begrüßen die vollzogenen Schritte in diese Richtung, wie etwa die Aussetzung der Abrechnungsprüfungen in der stationären Kinder- und Jugendmedizin im Winter 2022/23, die womöglich dauerhaft abgeschafft werden soll.“ Doch mittlerweile habe sich mehr und mehr Ernüchterung breitgemacht. „Die jüngst veröffentlichten BMG-Empfehlungen zum Bürokratieabbau im Gesundheitswesen werden leider nicht sehr konkret. Und die im Eckpunktepapier zur Krankenhausreform festgehaltenen Maßnahmen, wie etwa die Integration des Fixkostendegressionsabschlags in die Vorhaltevergütung, die Überführung des Zuschlags für ländliche Krankenhäuser in zusätzliche Mittel für die Bereiche Stroke Unit, Spezielle Traumatologie und Intensivmedizin oder die Vereinheitlichung der Prüfungen durch die Medizinischen Dienste mit den künftig verbindlichen Prüfungen der Qualitätskriterien der Leistungsgruppen reichen bei weitem nicht aus.“ Mehr noch: dass zugleich mit dem Krankenhaustransparenzgesetz und der Pflegepersonalbemessungsverordnung neue Bürokratiemonster geschaffen werden, laufe allen Ankündigungen zuwider.
Die Forderungen des BDPK
Der VPKA schließt sich den Forderungen des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken (BDPK) an.
Diese umfassen u.a.:
- Streichung der Pflegepersonaluntergrenzen und ihrer Nachweise
- Streichung der Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik-Richtlinie (PPP-RL)
- Streichung des Fixkostendegressionsabschlags
- Streichung von Qualitätssicherungsrichtlinien ohne nachweislichen Mehrwert für Patient*innen
- Streichung der täglichen DEMIS-Bettenmeldungen
- Streichung der Aufwandspauschale (§ 275c Abs. 1 S. 2 SGB V) und Aufschlagszahlung (§ Seite 4 275c Abs. 3 SGB V) bei MD-Abrechnungsprüfungen
- Einführung bundeseinheitlicher Formulare für Budget-Ausgleiche gemäß § 4 KHEntgG
- Verlängerung der Geltungsdauer von Strukturprüfungs-Nachweisen auf drei Jahre
- Aufhebung der Möglichkeit zur einseitigen Rechnungsabweisung durch die Krankenkassen per DTA
- Reduktion der Datenmeldungen InEK, Krankenhausstatistik und Qualitätsbericht auf eine Gesamtmeldung
- Rechtsmittel gegen MD-Gutachten mit aufschiebender Wirkung; Gültigkeit von Folgen/Sanktionen erst ab Feststellung der Prüfung
- Erleichterungsmaßnahmen beim Anerkennungsverfahren ausländischer Fachkräfte, z.B. durch grundsätzliche Feststellung eines Fachkräftemangels in der Pflege, durch landkreisübergreifenden Zugriff auf Personaldaten für das Verfahren zur Erteilung der Arbeitserlaubnis, durch Vereinfachung des Verfahrens zur Erteilung der Arbeitserlaubnis mit der Bundesagentur als federführender Behörde
- Möglichkeit für Krankenhausärzte zur Einleitung einer Anschlussrehabilitation sowie zur Verordnung von Hilfs- und Arzneimitteln